
Besuchsregelungen im Haus alma (basierend auf den Festlegungen der Sächsischen Corona-Schutz-VO)
Sehr geehrte Besucher/innen, um Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, gelten für alle Besucher/innen strenge Auflagen. Dies beinhaltet insbesondere die Testpflicht aller Besucher/innen (unabhängig vom Impfstatus). Besuchsregeln gelten unverändert weiter: Jede/r Besucher/in wird vor dem Besuch in der Einrichtung getestet! Sofern Besucher/innen einen Testnachweis mitbringen, gilt dieser nur […]








