Gemeinsam mehr erreichen: Am 1. November wurde der erste Heimbeirat im Haus alma gewählt.
Insgesamt 5 Bewohnerinnen werden sich zukünftig im Heimbeirat engagieren. Sie vertreten damit die Interessen der 72 Bewohner des Haus alma. Einstimmig zur Vorsitzenden wurde Frau Borkowski bestimmt und ihr das Vertrauen ausgesprochen.
Heimbeirat – Was ist das eigentlich?
Die rechtliche Grundlage für die Wahl eines Heimbeirats bildet das Heimgesetz, § 10 Mitwirkungen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Der Heimbeirat wirkt „in den Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit“. So werden in Zukunft auch im Haus alma die gewählten Vertreterinnen diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen und die Interessen vertreten.

