Besuchsregelungen im Haus alma (basierend auf den Festlegungen der Sächsischen Corona-Schutz-VO)

Sehr geehrte Besucher/innen,        

um Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, gelten für alle Besucher/innen strenge Auflagen. Dies beinhaltet insbesondere die Testpflicht aller Besucher/innen (unabhängig vom Impfstatus).

Besuchsregeln gelten unverändert weiter:

  • Jede/r Besucher/in wird vor dem Besuch in der Einrichtung getestet!
  • Sofern Besucher/innen einen Testnachweis mitbringen, gilt dieser nur unter folgenden Voraussetzungen:

der Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest ist nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
ein Selbsttest wird nicht anerkannt.

  • Die Besuchszeit beschränkt sich von Montag – Sonntag in der Zeit von 09.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Die Abholung einer Bewohnerin oder eines Bewohners nach Hause, zu einer Familienfeier oder Ähnliches muss weiterhin mindestens 24 h vorher mitgeteilt werden.
  • Es dürfen maximal 2 Besucher/innen pro Tag empfangen werden.
  • Besucher/innen tragen mit dem Betreten der Einrichtung zu jeder Zeit eine FFP2- oder vergleichbare Atemschutzmaske.
  • Beim Betreten des Gebäudes und der Hausgemeinschaft müssen die Hände sorgfältig desinfiziert werden. Desinfektionsspender befinden sich vor Ort.
  • Die Abstandsregelungen von 1,5 Metern sollen in der gesamten Einrichtung berücksichtigt werden.
  • Besucher/innen dürfen sich nur im jeweiligen Bewohnerzimmer aufhalten, nicht aber in den Gemeinschaftsräumen.
  • Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zur Einrichtung.
  • Bewohner/innen mit angeordneter Quarantäne dürfen nicht besucht werden. Ausnahmen sind ausschließlich mit der Pflegedienstleiterin zu besprechen.
  • Besucher/innen mit erkennbaren Erkältungssymptomen werden aufgefordert, vom Besuch in unserem Haus Abstand zu nehmen.

 

Stand: 12. September 2022